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   BGH, 07.10.2021 - StB 32/21   

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https://dejure.org/2021,45852
BGH, 07.10.2021 - StB 32/21 (https://dejure.org/2021,45852)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2021 - StB 32/21 (https://dejure.org/2021,45852)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2021 - StB 32/21 (https://dejure.org/2021,45852)
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  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - StB 32/21
    a) Unter einem Unterstützen im Sinne des § 129a Abs. 5 Satz 1 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich jedes Tätigwerden eines Nichtmitglieds zu verstehen, das die innere Organisation der Vereinigung und ihren Zusammenhalt unmittelbar fördert, die Realisierung der von ihr geplanten Straftaten - wenngleich nicht unbedingt maßgebend - erleichtert oder sich sonst auf deren Aktionsmöglichkeiten und Zwecksetzung in irgendeiner Weise positiv auswirkt und damit die ihr eigene Gefährlichkeit festigt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 136).

    Zum anderen greift der Begriff des Unterstützens einer Vereinigung über ein im strengeren Sinne des § 27 Abs. 1 StGB auf die Förderung der Tätigkeit eines Vereinigungsmitglieds beschränktes Verständnis hinaus; denn er bezieht sich gleichermaßen auf die Vereinigung als solche, ohne dass im konkreten Fall die Aktivität des Nichtmitglieds zu einer einzelnen organisationsbezogenen Tätigkeit eines Organisationsmitglieds hilfreich beitragen muss (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO, Rn. 136; Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345 Rn. 17).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Täter die Erfüllung einer Aufgabe durch ein Mitglied fördert, die diesem von der Vereinigung aufgetragen worden ist, oder es in dessen Entschluss stärkt, Straftaten zu begehen, die den Zwecken der terroristischen Vereinigung dienen oder ihrer Tätigkeit entsprechen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO, Rn. 136; Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - AK 13 u. 14/13, BGHSt 58, 318 Rn. 24; vom 21. März 2019 - StB 4/19, juris Rn. 19).

  • BGH, 17.12.2014 - StB 10/14

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die beendete Durchsuchung; Durchsuchung beim

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - StB 32/21
    Die deliktsspezifischen Besonderheiten des Sichbeteiligens als Mitglied erfordern allerdings, dass die nach § 30 Abs. 2 StGB vorausgesetzte Selbstbindung des Erklärenden nur dann angenommen werden kann, wenn die Erklärung ernsthaft und gegenüber einem Repräsentanten der terroristischen Vereinigung abgegeben wird (BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014 - StB 10/14, NJW 2015, 1032 Rn. 14; vom 18. Februar 2016 - AK 3/16, juris Rn. 13; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129a Rn. 57).

    b) Ob nach diesen Maßstäben bereits eine bloße Ausreiseankündigung von Deutschland aus als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland angesehen werden kann, hat der Senat bislang ausdrücklich offengelassen (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - StB 10/14, NJW 2014, 1032 Rn. 9).

  • BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 742/12

    Benachteiligung wegen des Geschlechts - Schwangerschaft - Kündigung -

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - StB 32/21
    b) Ob nach diesen Maßstäben bereits eine bloße Ausreiseankündigung von Deutschland aus als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland angesehen werden kann, hat der Senat bislang ausdrücklich offengelassen (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - StB 10/14, NJW 2014, 1032 Rn. 9).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - StB 32/21
    Dies kann zum einen dadurch geschehen, dass ein Außenstehender mitgliedschaftliche Betätigungsakte eines Angehörigen der Vereinigung fördert; in diesem Sinne handelt es sich beim Unterstützen um eine zur Täterschaft verselbständigte Beihilfe zur mitgliedschaftlichen Beteiligung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 264/79, BGHSt 29, 99, 101).
  • BGH, 16.05.2007 - AK 6/07

    Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - StB 32/21
    Zum anderen greift der Begriff des Unterstützens einer Vereinigung über ein im strengeren Sinne des § 27 Abs. 1 StGB auf die Förderung der Tätigkeit eines Vereinigungsmitglieds beschränktes Verständnis hinaus; denn er bezieht sich gleichermaßen auf die Vereinigung als solche, ohne dass im konkreten Fall die Aktivität des Nichtmitglieds zu einer einzelnen organisationsbezogenen Tätigkeit eines Organisationsmitglieds hilfreich beitragen muss (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO, Rn. 136; Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345 Rn. 17).
  • BGH, 22.04.2003 - StB 3/03

    Bildung einer kriminellen Vereinigung ("Landser-Fall"; Organisationsstruktur bei

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - StB 32/21
    Der hinreichende Tatverdacht setzt eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Verurteilung voraus; damit wird ein geringerer Grad der Wahrscheinlichkeit vorausgesetzt, als dies beim dringenden Tatverdacht im Sinne des § 112 Abs. 1 Satz 1 oder § 126a StPO der Fall ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2003 - StB 3/03, BGHR StPO § 210 Abs. 2 Prüfungsmaßstab 2 mwN).
  • BGH, 26.03.2009 - StB 20/08

    BGH eröffnet Hauptverfahren wegen Vorwurfs der Förderung des iranischen

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - StB 32/21
    Der Bundesgerichtshof hat als Beschwerdegericht das Wahrscheinlichkeitsurteil des Oberlandesgerichts und dessen rechtliche Bewertung in vollem Umfang nachzuprüfen und die Voraussetzungen der Eröffnung selbständig zu würdigen (BGH, Beschlüsse vom 26. März 2009 - StB 20/08, BGHSt 53, 238 Rn. 23 f.; vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris Rn. 16).
  • BGH, 11.07.2013 - AK 13/13

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - StB 32/21
    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Täter die Erfüllung einer Aufgabe durch ein Mitglied fördert, die diesem von der Vereinigung aufgetragen worden ist, oder es in dessen Entschluss stärkt, Straftaten zu begehen, die den Zwecken der terroristischen Vereinigung dienen oder ihrer Tätigkeit entsprechen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO, Rn. 136; Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - AK 13 u. 14/13, BGHSt 58, 318 Rn. 24; vom 21. März 2019 - StB 4/19, juris Rn. 19).
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - StB 32/21
    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Täter die Erfüllung einer Aufgabe durch ein Mitglied fördert, die diesem von der Vereinigung aufgetragen worden ist, oder es in dessen Entschluss stärkt, Straftaten zu begehen, die den Zwecken der terroristischen Vereinigung dienen oder ihrer Tätigkeit entsprechen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO, Rn. 136; Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - AK 13 u. 14/13, BGHSt 58, 318 Rn. 24; vom 21. März 2019 - StB 4/19, juris Rn. 19).
  • BGH, 15.10.2013 - StB 16/13

    Verbotene Technologielieferungen in den Iran; Evokationsrecht des

    Auszug aus BGH, 07.10.2021 - StB 32/21
    Der Bundesgerichtshof hat als Beschwerdegericht das Wahrscheinlichkeitsurteil des Oberlandesgerichts und dessen rechtliche Bewertung in vollem Umfang nachzuprüfen und die Voraussetzungen der Eröffnung selbständig zu würdigen (BGH, Beschlüsse vom 26. März 2009 - StB 20/08, BGHSt 53, 238 Rn. 23 f.; vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris Rn. 16).
  • BGH, 26.07.2007 - StB 31/07

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Maßregel gegen einen Zeugen

  • BGH, 18.02.2016 - AK 3/16

    Sichbereiterklären zur mitgliedschaftlichen Beteiligung an der ausländischen

  • BGH, 21.03.2019 - StB 4/19

    Unterstützen einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Tätigwerden eines

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